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Gebühren

Die Gebühren der Notare sind gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Eine Vereinbarung zur Höhe der Gebühren darf nicht getroffen werden.

Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Geschäftswert unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des rechtlichen Vorgangs. Damit wird ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet

Kommt es zur Beurkundung, werden mit den dafür erhobenen Gebühren alle rechtlichen Beratungen im Vorfeld der Beurkundung, die Vorbereitung sowie der Vollzug der Urkunde (Einholen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und die Veranlassung der Eintragung im Grundbuch oder im Handelsregister etc.) abgegolten.